21 tatsächlich ein nachvollziehbares Indiz für überhöhtes Selbstwertgefühl. Mit der Vorinstanz ist ferner auf die Einschätzung von Dr. med. F.________ an einer anderen Stelle im Gutachten zu verweisen, wonach sich als narzisstische Störungsanteile nebst einer tiefgehenden Selbstwertproblematik unter anderem auch überhebliche Verhaltensweisen und -einstellungen beim Beschwerdeführer feststellen liessen (pag. 350 Akten Vorinstanz). Auch Dr. med. L.________ sprach in seinem Gutachten vom 21. März 2006 (pag.