Bei Beurteilung des Item 2 – übersteigertes Selbstwertgefühl – attestiere Dr. med. F.________ dem Beschwerdeführer jedoch einen Punkt mit der Begründung, er habe ein selbstsicher wirkendes Auftreten, sei überzeugt, das Opfer eines inkompetenten und ungerechten Strafsystems zu sein und beschreibe Mitarbeiter zum Teil als niveaulos und dumm. Dabei handle es sich aber gerade nicht um eine Prognose betreffend das Verhalten in Freiheit. Es bestünden (im Gegenteil) keine Zweifel an tatzeitnahen Selbstwertproblemen des Beschwerdeführers. Das betreffende Item wurde folgendermassen bewertet: Item 2 - übersteigertes Selbstwertgefühl