1941 f. Vollzugsakten [Bd. 7]). Dr. med. M.________ konstatierte, dass aus forensisch-psychiatrischer Sicht auch nach 27 Jahren im Vollzug leider eine sehr geringe Behandelbarkeit festgestellt worden sei, so dass das Rückfallrisiko für weitere Straftaten verglichen mit dem Tatzeitpunkt 1989 nicht wesentlich habe gesenkt werden können. Es sei auch nach wie vor von einer hohen Wahrscheinlichkeit für Sexualstraftaten auszugehen. Dabei seien Übergriffe auf Mädchen und erwachsene Frauen zu erwarten. In diesem Zusammenhang sei das Risiko für schwere Gewaltexzesse zumindest mittelgradig erhöht (pag. 1946