im Therapieverlaufsbericht vom 5. September 2012 wiedergegeben. Dieser konstatierte beim Beschwerdeführer ein hohes Wissen auf theoretischer Ebene, welches dieser im Alltag allerdings nicht adäquat umsetzen könne. Ein Hauptgrund dafür sei seine Impulsivität. Diese werde in Situationen aktiviert, in denen der Beschwerdeführer sich persönlich angegriffen, kritisiert oder ungerecht behandelt fühle. In solchen emotionalen Zuständen sei ihm eine Handlungskontrolle erschwert (pag. 1415 Vollzugsakten [Bd. 5]).