Der Therapeut O.________ konstatierte beim Beschwerdeführer im Therapiebericht (Zwischenbericht) vom 09. Juli 2008 einen zufriedenstellenden Therapieverlauf. Der Beschwerdeführer anerkannte seine pädosexuelle Neigung (noch). Festgestellt wurde allerdings bereits auch eine gewisse Therapiemüdigkeit. Es kam ferner auch die Erforderlichkeit für den Beschwerdeführer zum Ausdruck, die erzielten