die in casu vorhandene dissoziale Störung sei ferner schwer zu behandeln und eine ausgeprägte Psychopathy gelte als weitgehend unbehandelbar. Der modulierende Einfluss einer ein- oder zweistündigen wöchentlichen Psychotherapie stehe weiter sehr vielen Stunden an anderen Einflüssen in einer geschlossenen Anstalt gegenüber (pag. 364 Akten Vorinstanz). Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den augenscheinlichen Kontakt des Beschwerdeführers zu anderen Pädophilen und dessen Neigung, sich zum Sprachrohr der «stigmatisierten» Pädophilen zu machen (pag. 649 Vollzugsakten [Bd. 3]).