Er weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass sich beim Beschwerdeführer – nach rund 21 Jahren Therapie – in wichtigen Bereichen ein Bild ergebe, als ob dieser noch gar nie in spezifisch forensischer Behandlung gewesen sei, was er als Gutachter als eindrücklich empfinde. Weiter führt er aus, dass die Therapie einer Person mit Pädophilie sehr schwierig sein könne, wenn zusätzlich eine bedeutsame Persönlichkeitsproblematik vorliege; die in casu vorhandene dissoziale Störung sei ferner schwer zu behandeln und eine ausgeprägte Psychopathy gelte als weitgehend unbehandelbar.