Gerade das Zerschlagen des Kopfes des Mädchens ist ein ungewöhnliches Tatmerkmal und spricht deutlich für die Berechtigung einer solch hypothetischen Motivanalyse und gegen einen kühl vollzogenen «Mord», allein nur um die Sexualstraftat zu kaschieren und die Aufklärung zu verhindern - wobei gleichwohl bei einer solchen Tat auch mehrere Motivstränge zusammenfliessen können. Empathiemangel und Gefühlskälte (Psychopathy) offenbaren sich schliesslich sehr deutlich auch dort, wo selbst die schwere Verletzung des Mädchens ihn nicht weiter zum Abbruch und Hilfe bewegen, sondern er es nun zum Schluss erdrosselt, folgt man jeden-