Aus einem solchen, massiven Kränkungserleben heraus, auf dem Boden seiner pathologisch narzisstischen Ausrichtung, verknüpft mit viel Hass und Wut auf alles Weibliche (Misogynie), erschlägt er mit einem Stein das Mädchen äusserst brutal […] Gerade das Zerschlagen des Kopfes des Mädchens ist ein ungewöhnliches Tatmerkmal und spricht deutlich für die Berechtigung einer solch hypothetischen Motivanalyse und gegen einen kühl vollzogenen «Mord», allein nur um die Sexualstraftat zu kaschieren und die Aufklärung zu verhindern - wobei gleichwohl bei einer solchen Tat auch mehrere Motivstränge zusammenfliessen können.