361 Akten Vorinstanz): «Wenn wir nun die Feststellungen des Gerichts zur Mordtat und zum Tatablauf zu Grunde legen, weiter seine Angaben und das Spurenbild beachten, so lässt sich ein Geschehen erkennen, das sehr eng an seine psychischen Störungen geknüpft erscheint. Hier ist zunächst die besondere Affinität für junge Mädchen zu sehen, aus der heraus er den Kontakt zu dem Opfer suchte, es ansprach und es später in ein Maisfeld lockte (Pädophilie). Rasch war er stark sexuell erregt (Hypersexualität; Pädophi-