Weiter bestehen auch keine Zweifel an der – seit 1990 in fünf Gutachten diagnostizierten – Pädophilie (ICD-10: F65.4), deren Diagnose insbesondere Dr. med. F.________ erneut mit zahlreichen Ereignissen aus der Vergangenheit zu untermauern wusste. 10.16 In Bezug auf den Tatzusammenhang kann auf die Ausführungen von Dr. med. F.________ verwiesen werden, welcher namentlich anhand der sogenannten Ressler-Kriterien (Entblössung der Geschlechtsmerkmale des Opfers, Zurücklassen des Opfers nackt;