356 Akten Vorinstanz). 10.13 Die Diagnose der Pädophilie findet ihre Stütze neben der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern in vier Fällen insbesondere in den Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich des Strafverfahrens wegen Mordes an E.________, im Rahmen dessen er seinen unkontrollierten Hang zu minderjährigen Mädchen unumwunden zugegeben hatte. So schilderte er am 11. Januar 1990 bei der Berner Polizei: «Ich kann keine normale Beziehung zu einer erwachsenen Frau aufbauen. Ich fühle mich hingezogen bzw. angezogen von Mädchen im Alter von 10-14 Jahre.