10.12 Auch im Bereich der Sexualität kommt Dr. med. F.________ zum Schluss, angesichts der vom Beschwerdeführer über längere Zeit hinweg gezeigten Handlungen, aber auch seinen Angaben im Tatzeitraum und der sexuellen Ansprechbarkeit und Erregbarkeit durch präpubertäre Mädchen könnten an der Diagnose einer heterosexuell ausgerichteten Pädophilie (ICD-10: F65.4) keine Zweifel bestehen. Die pädosexuelle Ausrichtung erscheine fetischartig auf körperliche Merkmale der vorpubertären oder in der frühen Pubertät sich befindenden Mädchen und den Drang zum Berühren und Anfassen ausgerichtet.