Akten Vorinstanz), und äussert sich in diesem Rahmen auch zu allfälligen Veränderungen der Legalprognose durch therapeutische Erfolge (pag. 387 ff. Akten Vorinstanz). Schliesslich nimmt er klar zu den gestellten Fragen Stellung (pag. 389 ff. Akten Vorinstanz). 10.11 Dr. med. F.________ kommt vorab zur Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.2) mit deutlicher Psychopathy, narzisstischen und unreifen Anteilen (pag. 350 Akten Vorinstanz).