346 Akten Vorinstanz). Bei der diagnostischen Beurteilung folgen zuerst einige Überlegungen betreffend Ursachenforschung für die psychischen Störungen (pag. 348 f. Akten Vorinstanz). Der Gutachter stellt in der Folge den Zusammenhang mit der Mordtat dar (pag. 360 ff. Akten Vorinstanz) und beurteilt weiter den Therapieverlauf und dessen Ergebnisse (pag. 362 ff. Akten Vorinstanz). Er widmet sich daraufhin eingehend der Legalprognose, insbesondere den eingesetzten Prognoseinstrumenten (pag. 365 ff. Akten Vorinstanz), und äussert sich in diesem Rahmen auch zu allfälligen Veränderungen der Legalprognose durch therapeutische Erfolge (pag.