Akten Vorinstanz). Unter Psychopathologischer Befund schildert er insbesondere die Selbsteinschätzung des Beschwerdeführers (Bewusstsein, Gedächtnis, Konzentration, Ängste, Phobien, Zwänge, formale Denkstörungen, Wahnerleben, Fremdbeeinflussungserleben, Vitalgefühle, Depressionen [verneint], Selbstwerterleben [gut], Hoffnungslosigkeit [verneint], Aggressivität [früher] des Beschwerdeführers in Bezug auf seine Psyche [pag. 344 ff. Akten Vorinstanz]). Mit der Diagnose einer Persönlichkeitsstörung sei dieser einverstanden (pag. 346 Akten Vorinstanz).