10.10 Das aktuellste Gutachten stammt von Dr. med. F.________ und datiert vom 21. Dezember 2018 (pag. 258 ff. Akten Vorinstanz). Dr. med. F.________ fasst in seinem Gutachten zunächst die vorhandenen Akten zusammen (pag. 262 ff. Akten Vorinstanz) und zitiert dabei ausführlich aus den früheren Gutachten, da diese zeitnah erstellt worden und damit in einem grösseren Masse vor Erinnerungsverfälschungen gefeit seien (pag. 264 Akten Vorinstanz); weiter beschreibt er die Eigenanamnese (pag. 316 ff. Akten Vorinstanz).