im Gutachten pag. 351 Akten Vorinstanz). 10.4 Dr. G.________ und Dr. H.________ kamen bereits in ihrem ersten Gutachten, datierend vom 4. August 1987, zuhanden des Untersuchungsrichters im Zusammenhang mit den versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und der versuchten Nötigung zum Schluss, der Beschwerdeführer verfüge über eine «schwer milieugeschädigte, etwa durchschnittlich intelligente, triebhaft und ungebremste und in ihrer Beziehungsfähigkeit erheblich gestörte Persönlichkeit» (pag. 759 Verfahren 5661 [Bd. 3]).