1937 Vollzugsakten [Bd. 7]). Anlässlich der Einvernahme vor der Beschwerdekammer brachte der Beschwerdeführer vor, die Diagnosen seien seiner Meinung nach aktuell nicht mehr zutreffend (pag. 381 Z. 40-43 Akten BK 21 145). 10.3 Demgegenüber liegen sieben psychiatrische Gutachten aus den Jahren 1987 bis 2018 vor, welche beim Beschwerdeführer eine (oder mehrere) schwere psychische Störung(en) diagnostizieren, wobei sich deren genaue Einordnung bzw. Bezeichnung im Verlauf der Jahre - mitsamt der Lehre und Forschung zur forensischen Psychiatrie – gewandelt hat (vgl. hierzu auch die Ausführungen von Dr. med. F.________ im Gutachten pag.