Verfahren 5661 [Bd. 4]). Am 26. August 1991 sprach ihn das Geschworenengericht des IV. Bezirks des Kantons Bern ferner des Mordes schuldig (pag. 2131 ff. Verfahren 5745 [Bd. 5]). 9.3 Das Erfordernis mehrerer Anlasstaten ist augenscheinlich erfüllt und mithin auch unbestritten; es kann an dieser Stelle auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 93 Akten BK 21 145): A.__