Akten BK 21 145). Der Beschwerdeführer erneuerte in prozessualer Hinsicht die Beweisanträge, welche bereits mit Schreiben vom 22. Juni 2021 gestellt und mit Beschluss vom 28. Juni 2021 abgewiesen worden waren. Die Beschwerdekammer wies die Beweisanträge erneut ab (vgl. zur Begründung pag 395 ff. Akten BK 21 145). Der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beantragte in der Hauptsache Folgendes (pag. 411 Akten BK 21 145): 1. Der Beschluss des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 12. Februar 2020 (PEN 18 249) sei aufzuheben.