Am 10. Mai 2021 wies sie die Verfahrensanträge des Beschwerdeführers vollumfänglich ab. Die Anträge der Generalstaatsanwaltschaft auf Befragung des Beschwerdeführers und von Dr. med. F.________, welchen sich die BVD angeschlossen hatten, wurden demgegenüber gutgeheissen bzw. von Amtes wegen angeordnet. Im Hinblick auf die mündliche Verhandlung wurde ferner von Amtes