__ verfassten Gutachtens über ein durch einen gerichtlich zu bestimmenden Sachverständigen zu erstellendes Zweitgutachten sowie den vorgängigen Beizug eines unabhängigen, gerichtlich zu bestimmenden Sachverständigen zwecks Vermittlung des nötigen aktuellen Fachwissens betreffend die korrekte Anwendbarkeit von aktuarischen Risk-Assessment-Instrumenten bei älteren Gefangenen. 5.2 Mit Verfügung vom 6. April 2021 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und stellte den Parteien in Aussicht, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Am 10. Mai 2021 wies sie die Verfahrensanträge des Beschwerdeführers vollumfänglich ab.