2 [Bd. 7]). Auf die von A.________ dagegen erhobene Beschwerde trat die damalige Polizei- und Militärdirektion nicht ein. Am 22. März 2018 stellten die Bewährungsund Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland gestützt auf Art. 62c Abs. 4 StGB den Antrag, im Anschluss an die rechtskräftig aufgehobene stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB die Verwahrung von A.________ nach Art. 64 StGB anzuordnen (pag. 1 ff. Akten Vorinstanz).