2. Aufhebung der Massnahme nach Art. 59 StGB und Antrag auf Anordnung einer Verwahrung durch die BVD Die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 24. März 2014 verlängerte stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB wurde durch die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug, Amt für Freiheitsentzug und Betreuung, mit Verfügung vom 26. Mai 2016 wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben (pag. 2081 ff. Vollzugsakten