_ wurde mit Urteil der Kriminalkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 31. November 1988 wegen qualifizierter Brandstiftung, Versuchs zur Nötigung zu einer anderen unzüchtigen Handlung, wiederholter versuchter Unzucht mit Kindern in vier Fällen, wiederholten Diebstahls in zwei Fällen, wiederholter Sachbeschädigung in zwei Fällen sowie fortgesetzter Entwendung von Motorfahrzeugen zum Gebrauch bzw. Versuchs hierzu in fünf Fällen und Entwendung eines Fahrrads zum Gebrauch schuldig gesprochen und zu 3 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt, verbunden mit einer ambulanten Behandlung gemäss Art. 43 aStGB für die