3. Entschädigungen werden nicht gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt M.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 19. April 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: