Da der Beschuldigte von der Inkassofirma Geld angenommen habe, habe er sich des Betrugs schuldig gemacht. Der Urkundenfälschung im Amt habe er sich deshalb zu verantworten, weil er im Verlauf des Verfahrens die «Adressen» geändert und falsche Dokumente (u.a. Bankauszug der E.________(Bank)) zugelassen habe.