Weiter wurde in der Anzeige angemerkt, dass sie von Mitarbeitern und vom Inhaber der Inkassofirma bedrängt, genötigt und bedroht worden seien. Soweit den Beschuldigten betreffend wurde das Strafverfahren mit Übernahmeverfügung der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 22. Oktober 2020 der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau zur weiteren Behandlung überwiesen. Nicht übernommen wurde das Verfahren gegen C.________. Am 6. November 2020 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, seine Anzeige im Sinn von Art. 110 Abs. 4 StPO zu ergänzen.