_ wegen Schmerzen und einer Schwellung im Bereich des linken Kieferwinkels auf, lehnte aber eine Antibiotikabehandlung ab und wurde nebstdem von Dr. med. & Dr. med. dent C.________ auch nicht für arbeitsunfähig erklärt. Zudem war es dem Beschwerdeführer möglich, mit seinem undatierten Schreiben (Postaufgabe am 22. Oktober 2020) bei der Staatsanwaltschaft um «Fristerstreckung» zu ersuchen und damit einhergehend sinngemäss Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben, obschon er in der Zeitspanne vom 16. Oktober 2020 bis zum 11. November 2020 für vollständig arbeitsunfähig und damit einhergehend deutlich eingeschränkt hand-