Der Beschwerdeführer suchte zwar Dr. med. & Dr. med. dent. C.________ wegen Schmerzen und einer Schwellung im Bereich des linken Kieferwinkels auf, lehnte aber eine Antibiotikabehandlung ab und wurde nebstdem von Dr. med. & Dr. med. dent C.________ auch nicht für arbeitsunfähig erklärt.