Mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 überwies die Staatsanwaltschaft zuständigkeitshalber die Akten an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache. Das Verfahren um Wiederherstellung der Frist wurde bis zu diesem Entscheid sistiert. Das Regionalgericht stellte mit Entscheid vom 14. Dezember 2020 fest, dass die Einsprache verspätet eingereicht worden sei. Daraufhin prüfte die Staatsanwaltschaft das Wiederherstellungsgesuch und wies dieses mit Verfügung vom 16. März 2021 ab.