Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden stehen erst am Anfang. Verdächtigt werden nicht nur der Beschwerdeführer, sondern auch dessen Mutter und seine Ex-Partnerin. Die spezifischen Tatbeiträge, die Motivation für die Delinquenz sowie der Gesamtumfang der Delinquenz sind noch offen. Ebenso ist zu klären, was mit den vom Geschädigten übergebenen Bargeldbeträgen geschehen ist. Unklar ist weiter, ob es noch weitere mutmasslich Geschädigte gibt. Auch insoweit werden Ermittlungen getätigt.