doch all ihre Rechnungen bezahlen und sich eine neue Einrichtung kaufen und auch ihrem Sohn noch Geld geben können. Deshalb schätze sie den Gesamtbetrag auf rund CH 40'000.00. Demgegenüber können die Aussagen von D.________ zu Höhe und Grund der Geldübergaben (einmalig CHF 2'400.00 von angeblich angebotenen rund CHF 50'000.00 für sexuelle Gefälligkeiten) unter Berücksichtigung der im Kern deckungsgleichen Aussagen des Geschädigten und von E.________ sowie mit Blick