3 weitere männliche Person erschienen waren. Bei diesem Treffen wurde – ohne konkretes Ergebnis – über eine allfällige künftige Mitarbeit auf dem Hof gesprochen. Schliesslich sei man so verblieben, dass die Besucher sich wieder beim Geschädigten melden würden. In der Folge kam es zu weiteren Kontakten (telefonisch, brieflich durch D.________ und durch Besuche der Beschuldigten auf dem Hof). Dabei soll der Geschädigte D.________ Bargeld übergeben haben, was an sich unbestritten ist. Umstritten ist demgegenüber die Höhe des übergebenen Betrags bzw. der Beträge und der Grund für die Geldübergaben.