unter Geltendmachung von vermeintlichen Notlagen und dergleichen in Bereiche- rungs- bzw. ohne Rückzahlungsabsicht und -möglichkeit erhebliche Summen von Bargeld erhältlich zu machen. Das Tatvorgehen weise eine gewisse Ähnlichkeit zu den sog. «Enkeltrickbetrugsfällen» auf. Im Fall des Geschädigten F.________ sei zudem unter Zuhilfenahme einer List (indem der Geschädigte zu einer Traktorfahrt mit dem Beschwerdeführer überredet worden sei) von der so herbeigeführten Abwesenheit des Geschädigten profitiert worden, um Beweise (Briefe, Darlehensvertrag) verschwinden zu lassen und allenfalls zusätzliches Bargeld an sich zu nehmen.