4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschwerdeführer, dessen Mutter D.________ und seine Ex-Partnerin E.________ eine Strafuntersuchung wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs, begangen zum Nachteil von F.________ (nachfolgend: [mutmasslich] Geschädigter). Der Beschwerdeführer und dessen Mutter werden zusätzlich des mehrfachen Betrugs, begangen zum Nachteil von F.________ und weiteren Opfern, verdächtigt. Das Zwangsmassnahmengericht bejahte den dringenden Tatverdacht. Dabei stützte es sich insbesondere auf die Aussagen des Geschädigten und der Ex-Partnerin des Beschwerdeführers, welche sich durch ihre Aussagen selber belastet.