___ zukommen zu lassen. Die daraufhin von der Staatsanwaltschaft eingereichten Protokollauszüge der delegierten Einvernahme vom 18. März 2021 und der Hafteröffnung wurden den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 8. April 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt, mit dem Hinweis, dass allfällige abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert 5 Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien. Es sind keine Bemerkungen bei der Kammer eingegangen.