(nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 26. März 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde (Eingang bei der Beschwerdekammer: 29. März 2021) und beantragte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die unverzügliche Haftentlassung. Mit Verfügung vom 29. März 2021 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Schriftenwechsel.