2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. Soweit die Beschwerdeführerin mit ihrer Beschwerde unterliegt (¼), besteht eine Rückzahlungspflicht in der Höhe von CHF 250.00, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen. 3. Die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Die amtliche Entschädigung der Verteidigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.