13. Nach dem Gesagten dringt die Beschwerdeführerin mit ihrer Beschwerde teilweise (¾) durch. Ziffer 1 der angefochtenen Verfügung wird wie folgt abgeändert: C.________ wird im Verfahren gegen A.________ im Zusammenhang mit dem angeblichen Vorfall vom 9. November 2018 gemäss Ziff. 1.2 und Ziff. 5 der Anklageschrift vom 8. Oktober 2020 nicht weiter als Straf- und Zivilklägerin zugelassen.