9 schwerdeführerin ihren Verzicht ausdehnen wollte. Den Aussagen der Beschwerdeführerin anlässlich der betreffenden Einvernahme ist vielmehr zu entnehmen, dass sie die rechtliche Bedeutung ihrer Erlebnisse nicht vollends erfassen konnte (Ich wusste nicht, dass dies unter Eheleuten auch unter Thema «sexuelle Nötigung/Vergewaltigung» geht.).