Eine Auslegung des Formulars «Strafantrag - Privatklage» vom 23. November 2018 nach dem Wortlaut und unter Berücksichtigung des Rubrums muss vorab zum Ergebnis führen, dass die Beschwerdeführerin mit ihrer Unterschrift lediglich den Verzicht auf die Teilnahme am Strafverfahren wegen des Vorfalls vom 9. November 2018 in der Schauplatzgasse erklärte. Unbesehen von der eher weiten Formulierung «Ich will mich nicht als Privatkläger/in am Strafverfahren beteiligen und verzichte unwiderruflich auf eine Privatklage.» erhellt ohne Weiteres, dass ein Opfer bzw. eine geschädigte Person sich auch lediglich in Bezug auf einzelne Delikte im Straf-