Das Formular «Strafantrag - Privatklage» füllte die Polizeibeamtin gemeinsam mit der Beschwerdeführerin vor der Einvernahme aus und liess die Beschwerdeführerin sowohl den Strafantrag als auch den am Computer bereits angekreuzten Verzicht auf die Konstituierung unterschreiben. Auch die erste Seite des Einvernahmeprotokolls vom 23. November 2018 bezieht sich gemäss Rubrum und Belehrung über den Verfahrensgegenstand noch auf die von der Beschwerdeführerin am Telefon geschilderten Vorfälle (Tätlichkeit, Beschimpfung etc. am 9. November 2018).