059 ff.). 6.6 Aus den genannten Dokumenten ergibt sich der folgende Ablauf der Geschehnisse rund um die Einvernahme vom 23. November 2018: Die Beschwerdeführerin hatte sich am 9. November 2021 bei der Polizei gemeldet und von einem Übergriff durch ihren Ehemann am selben Tag berichtet, weswegen sie Anzeige erstatten wollte. Sie erschien deshalb vereinbarungsgemäss am 23. November 2018 auf dem Polizeiposten in Bümpliz. Aus den jeweiligen Dokumenten geht hervor, dass die Poli-