Nach dem Ausfüllen des Formulars habe sie die Beschwerdeführerin zur Sache befragt. An den genauen Wortlaut könne sie sich nicht mehr erinnern, jedoch könne sie mit Sicherheit sagen, dass sie die Beschwerdeführerin betreffend den Strafantrag und die Privatklage zweckdienlich beraten und eingehend auf die Rechte und Konsequenzen aufmerksam gemacht habe. 6.5 In den Akten findet sich weiter das «Meldeformular Häusliche Gewalt» vom 10. Mai 2019 betreffend den Vorfall vom 9. November 2018 um 08:15 Uhr. Als Tatort wird «Strasse» angegeben. Gemäss Dokument-ID wurde das Formular am 23. November 2018 um 10:58 Uhr erstmals erstellt (pag. 059 ff.).