Zwei Wochen nach der Geburt ihres gemeinsamen Sohns durch Kaiserschnitt habe sie sich ferner gegen den Sex gewehrt, wobei er sie an der Naht des Kaiserschnitts verletzt habe (S. 6 Z. 223 ff.). Zum Ende der Einvernahme wurde die Beschwerdeführerin über die Möglichkeit und Folgen der provisorischen Verfahrenseinstellung gemäss Art. 55a StGB informiert. Sie lehnte eine solche ab (S. 7 Z. 287 ff.). 6.4 Die zuständige Polizeibeamtin, E.________, gab in einem schriftlichen Bericht vom 19. Januar 2021 auf Nachfrage der Vorinstanz über die Einvernahme vom 23. November 2018 Auskunft (pag.