Nachdem sie diesbezüglich ausführlich Angaben gemacht hatte, wurde ihr die Frage gestellt, ob sie durch die beschuldigte Person zu irgendwelchen Handlungen genötigt worden sei. Die Beschwerdeführerin führte daraufhin aus, der Beschuldigte habe mehrmals gegen ihren Willen mit ihr Sex gehabt. Sie habe nicht gewusst, dass dies unter Eheleuten auch sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung sein könne (S. 5 Z. 210 ff.). Zwei Wochen nach der Geburt ihres gemeinsamen Sohns durch Kaiserschnitt habe sie sich ferner gegen den Sex gewehrt, wobei er sie an der Naht des Kaiserschnitts verletzt habe (S. 6 Z. 223 ff.).