(Strasse), einvernommen (pag. 014). Anfänglich schilderte die Beschwerdeführerin den Übergriff vom 9. November 2018 auf ihrem Weg zur Arbeit. Aufgrund dieses Vorfalls sei sie zur Polizei (S.3 Z. 86 ff.). Auf Frage, wie die häusliche Gewalt entstanden sei, schilderte die Beschwerdeführerin daraufhin mehrere Übergriffe ab August 2016 in der gemeinsamen Wohnung. Sie sei seither immer wieder geschlagen worden (S. 3 Z. 108 ff.). Nachdem sie diesbezüglich ausführlich Angaben gemacht hatte, wurde ihr die Frage gestellt, ob sie durch die beschuldigte Person zu irgendwelchen Handlungen genötigt worden sei.