6. 6.1 Aus dem Anzeigerapport vom 3. Mai 2019 mit dem Betreff «Sexualdelikt und häusliche Gewalt» geht hervor, die Beschwerdeführerin sei am 9. November 2018 bei der Polizei erschienen und habe angegeben, ihr Ehemann hätte ihr gleichentags in den Hals gebissen. Deshalb wolle sie ihn anzeigen und Strafantrag stellen. Aufgrund dessen sei sie am 23. November 2018 zur Einvernahme erschienen. Dabei habe sie angegeben, dass sie in der Ehe mit dem Beschuldigten mehrmals geschlagen, bedroht und beschimpft worden sei. Zudem habe er mehrmals mit ihr ohne ihr Einverständnis Geschlechtsverkehr gehabt.